So melden Sie richtig!
Meldeschluss für alle Prüfungen ist, wenn nicht anders angeben 14 Tage vor Prüfungstermin. Ein Hund gilt erst mit Eingang der schriftlichen Meldung, sowie drei lesbaren Fotokopien der Ahnentafel / Registerbescheinigung (Vor- und Rückseite) je Prüfung und der Überweisung der Meldegebühr als gemeldet.
Wir möchten darauf hinweisen, das die Meldegelder auf das Konto der Landesgruppe Bayern, mit Angabe: Name des Hundes, Tag der Prüfung sowie Prüfungsart, einzuzahlen sind. Bankverbindung im Clubheft. Bei VStP und VSwP ist das Meldegeld auf das jeweilige Konto einzahlen. Meldegeld ist Reuegeld! (Mit * markierte Meldegebühr für Nicht-Mitglieder)
Die aktuellen Meldeformulare gibt es auf der Webseite des PRTCD e.V.!